Rechtssichere Website – Wie vermeide ich Abmahnungen?

Eine eigene Unternehmenswebsite zu besitzen sollte für jedes Unternehmen inzwischen eine Selbstverständlichkeit sein. So wie ein Unternehmen seine Waren und Dienstleistungen im analogen  Schaufenster präsentiert, sollten diese auch im virtuellen Schaufenster auf der eigenen Unternehmenswebsite in der digitalen Welt präsentiert werden.
Damit diese Website langfristig jedoch keine Probleme bereitet, solltest du daher einige rechtliche Grundlagen kennen, da der Website-Inhaber grundsätzlich selbst für alle Inhalte auf seiner Seite verantwortlich ist.

Domainregistrierung – Welchen Namen darf ich verwenden?

Den eigenen Familiennamen oder eigenen Unternehmensnamen darfst du grundsätzlich als Domain verwenden, jedoch solltest du vorher prüfen, ob es nicht bereits ein Unternehmen mit diesem Namen gibt. Bei der Registrierung deiner Domain dürfen keine Marken- oder Namensrechte verletzt werden. Daher solltest du auch keine Prominenten-, Städte- oder Behördennamen verwenden. 

Impressum – Welche Informationen muss das Impressum enthalten?

Das Impressum ist das digitale Kennzeichen im Internet. Es ist vergleichbar mit dem Kfz-Kennzeichen eines Autos im Straßenverkehr und muss die Informationen über den Seiteninhaber enthalten. Die Impressumpflicht ist in §5 des Telemediengesetzes (TMG) geregelt. Die Informationen für eine geschäftsmäßig betriebene Website müssen „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten“, das bedeutet, dass das Impressum von allen Unterseiten einer Website mit einem Klick erreichbar ist.

Das Impressum muss unter anderem diese Informationen enthalten:

  • Vollständiger Name des Betreibers (Vor- und Zuname) und Rechtsform (z.B. GmbH, AG)
  • ladungsfähige Anschrift (kein Postfach)
  • Angaben, für eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme (Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
  • Angaben zum Register (Amtsgericht und Nummer, z.B. Handelsgericht)
  • Umsatzsteuer-ID und falls vorhanden Wirtschafts-ID
  • Angaben zur Aufsichtsbehörde

Datenschutz und Cookie-Hinweis – Was gehört in eine Datenschutzerklärung?

Jeder Nutzer hat das Recht zu erfahren, ob und wie personenbezogene Daten auf der Website erhoben werden und was damit geschieht. Welche Analyse-Tools werden zum Beispiel auf der Website verwendet (z.B. Google Analytics) und welche Daten dadurch wo gespeichert werden. Welche Informationen eine Datenschutzerklärung enthalten muss, steht unter anderem in Art.13 DSGVO.

Durch die aktuellen Cookie-Richtlinien sollen die personenbezogenen Daten der Internetnutzer besser geschützt werden. Es dürfen nur noch technisch notwendige Cookies, die zum reibungslosen Betrieb zwingend erforderliche Cookies voreingestellt sein. Dies sind zum Beispiel Cookies für die Spracheinstellung des Browsers. Technisch nicht notwendigen Cookies, kann der Webseitenbesucher durch die Opt-in-Lösung zustimmen. Durch den Cookie-Banner muss der Nutzer über die Verwendung der Cookies informiert werden und kann ihnen dort zustimmen.

Bildrechte – Welche Bilder kann ich auf meiner Website verwenden?

Möchtest du auf deiner Website Bilder einbinden, benötigst du die Zustimmung des Urhebers des Fotos (Fotograf) und eventuell der darauf abgebildeten Personen. Ob du fremde Fotos bearbeiten oder verändern darfst, steht in den Nutzungsvereinbarungen, die du mit dem jeweiligen Fotografen oder Bildagentur vereinbart hast. Diese Nutzungsvereinbarung regelt zum Beispiel auch in welcher Form der Urheber genannt werden muss.
Das Recht am eigenen Bild schützt die Rechte der abgebildeten Person. Wenn du zum Beispiel Bilder deiner Mitarbeiter auf der Website veröffentlichen möchtest, solltest du dir die schriftliche Einwilligung deines Mitarbeiters einholen.

Newsletter – Was muss ich beim Newsletter-Versand beachten?

Newsletter sind ein beliebtes Marketing-Instrument. Sie sind schnell erstellt, erreichen ein großes Publikum und der Versand ist kostenfrei. Durch das in Kraft treten der DSGVO haben sich die  rechtlichen Vorgaben für die Newsletter-Erstellung und den Versand geändert. In Deutschland gilt z.B.  für die Newsletter-Anmeldung das so genannte Double-Opt-in-Verfahren. Der Newsletter-Empfänger muss  die Anmeldung zum Newsletter nochmals bestätigen, damit gewährleistet ist, dass die Einwilligung nicht von einem Dritten kommt.

Fazit

Das Internet ist nicht wie oftmals angenommen wird, ein rechtsfreier Raum. Durch das Inkrafttreten der DSGVO sind die Rechte der Internetnutzer verbessert worden. Jeder Website-Inhaber unterliegt der Informationspflicht gemäß Artikel 13 DSGVO. Durch Nichteinhalten der rechtlichen Vorgaben bei der Websitegestaltung riskierst du teure Abmahnungen.

Daher ist es wichtig, sich mit den rechtlichen Vorgaben vertraut zu machen um entweder selbst ein rechtssicheres Impressum, Cookie-Hinweis und die Datenschutzerklärung zu erstellen oder sich professionelle juristische Unterstützung zu holen.

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