Ausgangssituation ist eine lokale Suche mit Google.
Hier kann es zum Teil vorkommen, dass Verzeichnis-Produkte im Kopfbereich einer Suchergebnisliste aufgelistet werden. Sie sind Teil der fortlaufenden Bemühungen von Google, mögliche Strafen der EU zu vermeiden. Die kartellrechtliche Entscheidung der Europäischen Kommission zwecks der Einkaufssuche bei Google soll so eingehalten werden.
SEO Dienstleister haben auf die Art und Weise dieser Darstellung keinen Einfluss. Die Platzierung erfolgt ausschließlich durch Google.
Eine dezidierte Auswertung von Traffic, welcher via Google über diese Darstellung zu den Verzeichnisprodukten gelangt, kann derzeit leider auch nicht separat ausgewiesen werden, da dies als „normaler“ Google Traffic dargestellt wird. Diese Form der Darstellung findet sich nicht nur in Deutschland, sondern im gesamten geographischen Bereich der EU.
Fazit
Verzeichnis-Produkte im Kopfbereich der Suchergebnisliste können Vorteile mit sich bringen. Inwieweit diese Darstellung allerdings in Zukunft Bestand haben wird, ist noch unklar. Bis sich die Streitfrage der Kartell-Entscheidung zwischen der Europäischen Kommission und Google geklärt hat, bleibt es abzuwarten, wie sich der Sachverhalt weiter entwickelt.
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